Arbeitsdienste
Jedes Mitglied muss ab dem Jahr, das auf die Vollendung des 12. Lebensjahres folgt, jährlich 25 Arbeitsstunden ableisten. Die Arbeitsstunden werden auf den Arbeitskarten, die jedes Vereinsmitglied zu Beginn des Jahres - bei unterjährigem Beitritt, mit dem Beitritt - erhält, von einer berechtigten Person abgezeichnet.
Die Arbeitskarten müssen für die korrekte Abrechnung bis zum 31.12. eines jeden Jahres in den braunen Briefkasten vor der Schulreithalle eingeworfen werden.
Die Arbeitsstunden können im Rahmen der monatlich angesetzten Arbeitsdienste oder nach Absprache mit dem Vorstand auch außerhalb dieser festen Termine geleistet werden. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit die Arbeitsstunden durch Übernahme des "Stübchen-" oder "Toilettendienstes" abzuleisten. In besonderen Fällen werden Termine für Sonder-Arbeitseinsätze durchgeführt; z.B. zu Beginn der Weidesaison oder vor dem alljährlichen Weihnachtsreiten.
Regelmäßig findet der monatliche Arbeitsdienst an jedem ersten Samstag eines Monats von 10:00 bis 14:00 Uhr statt. In Einzelfällen kann der Termin abweichen; dies wird rechtzeitig vorher per Aushang und im Internet bekannt gegeben.